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Startseite Investitionen in Kliniken Die Verantwortung des Landes

Die Verantwortung des Landes

Gesunde stehen für Kranke ein – Starke für Schwache. Seit über 130 Jahren funktioniert unser solidarisches Gesundheitssystem nach diesem Prinzip. Die Gemeinschaft trägt die Kosten für die medizinische Versorgung aller.

Kredite für Operationen. Therapien nach Versicherungsart. Prothesen nur für Junge: Was in anderen Ländern Alltag ist, wäre in Deutschland undenkbar. Unser solidarisches Gesundheitssystem garantiert eine gute medizinische Versorgung aller. Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter sind elementarer Bestandteil dieses Garantieversprechens. Sie sind ein unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – geprägt von einem Selbstverständnis, das die Sorge um die Patienten in den Mittelpunkt stellt.


Die duale Krankenhausfinanzierung – die Länder stehen in der Verantwortung

Wie viele Krankenhäuser in NRW bereitstehen, bestimmt der Bedarf und nicht der Profit. Die Türen der Krankenhäuser stehen allen Menschen offen – unabhängig von ihrem Einkommen, Alter oder Wohnort.

Seit 1972 schreibt das Krankenhausfinanzierungsgesetz den Bundesländern die Verantwortung zu, über einen sogenannten Krankenhausplan eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Wo im Land sich eine Klinik befindet und für wie viele Patienten diese ausgelegt ist, liegt daher in der Verantwortung des jeweiligen Landes. Zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser gilt das sogenannte duale Finanzierungssystem: Während das Land die Investitionskosten im Wege öffentlicher Förderung übernimmt, finanzieren die Krankenkassen die Behandlung und den laufenden Betrieb. Die Kliniken haben dabei einen Rechtsanspruch auf Investitionsförderung, wenn sie in den Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen sind.

Investitionskosten – Finanzierung durch die Bundesländer

Die Bundesländer sind für die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen zuständig, also für jene Kosten, die entstehen, um moderne Krankenhäuser vorzuhalten und auszustatten. Investitionskosten sind insbesondere die Kosten der Errichtung (Neu-, Um-, Erweiterungsbau) eines Krankenhauses einschließlich der Ausstattung mit Anlagegütern, die für den Betrieb notwendig sind und eine durchschnittliche Nutzungsdauer von mehr als drei Jahren haben, wie z. B. medizinische Geräte.

Betriebskosten – Finanzierung über die Krankenkassen

Die Versicherten der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie Selbstzahler tragen die Kosten des laufenden Betriebs eines Krankenhauses. Zu diesen Kosten zählen u. a. die Kosten für Personal, medizinischen Bedarf, Unterbringung und Versorgung der Patienten, Gebäudereinigung, Instandhaltung und Wartung, Strom, Wasser und Heizung, Verwaltung. Jedes Jahr einigen sich das einzelne Krankenhaus und die Krankenkassen dazu auf ein Budget.

Zukunft der Versorgung

Die Revolution der Versorgung

Staat und Krankenhäuser haben gemeinsam viel erreicht.

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Verantwortung für NRW

Über uns

Das Bündnis für gesunde Krankenhäuser ist ein Zusammenschluss der NRW-Kliniken.

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Investitionsbarometer NRW

Die Ergebnisse im Detail

Lesen Sie das Investitionsbarometer NRW im Detail.

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